ALLGEMEINES STRAFRECHT


Das allgemeine Strafrecht umfasst sämtliche Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), auch „Kernstrafrecht“ genannt. Verfahren in diesem Bereich können beispielsweise Vorwürfe wegen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Urkundenfälschung oder Sexualstraftaten zum Gegenstand haben.

Betäubungsmittelstrafrecht - Strafvollstreckungsrecht

"Therapie statt Strafe"


Betäubungsmittel sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr weg-zudenken, obwohl sämtlicher Umgang mit ihnen (u.a. Erwerb, Besitz oder Handeltreiben) – mit Ausnahme des Konsums - unter Strafe steht. Trotz steigender gesellschaftlicher Akzeptanz vor allem von sog. „weichen Drogen“ wie z.B. Cannabis sind die Strafen zumindest für eine nicht geringe Menge teilweise empfindlich. Auch kommt unter Umständen ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht. Eine weitere Besonder-heit im Betäubungsmittelstrafrecht besteht darin, dass die Voll-streckung auch einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Frei-heitsstrafe im Vollstreckungswege ausgesetzt wird, wenn die Strafe 2 Jahre nicht übersteigt und die abgeurteilte Straftat auf der Betäubungsmittelabhängigkeit des Verurteilten beruht, vgl. § 35 BtMG. Auch hinsichtlich einer im Raum stehenden Therapie in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB wird umfassend beraten. 

Jugendstrafrecht



Ich verteidige Jugendliche und Heranwachsende in sogenannten Jugendstrafverfahren. Das Jugend-

strafrecht weicht bedeutend vom Regelungszweck sowie vom Ver-fahrensgang vom Erwachsenen-strafrecht ab und findet seine eigenständigen Regelungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ge-rade Jugendliche und Heran-wachsende eine engagierte Ver-teidigung, welche auf die besonderen Bedürfnisse und das Entwicklungspotential junger Menschen zugeschnitten ist. Sollten Sie Beratungsbedarf zum Jugendstrafrecht haben, helfe ich gerne.

Verkehrsstrafrecht


Verkehrsstraftaten bilden einen Großteil der strafrechtlichen Praxis. Kein Untergebiet des Strafrechts betrifft so sehr die gesamte gesellschaftliche Breite wie das Verkehrsstrafrecht. Ich stehe Ihnen beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat engagiert zur Seite. 





Mein Büro ist montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Rücksprache

mit mir sind Termine aber auch außerhalb vorgenannter Bürozeiten möglich. In Notfällen oder bei dringenden

Fragen bin ich darüber hinaus unter der folgenden Mobilfunknummer persönlich für Sie erreichbar:



Notfalltelefon +49 (0) 177 977 9007



In Notfällen bestenfalls wie folgt vorgehen:



1.    Nerven bewahren.

2.    Mich informieren.

3.    Ohne Rücksprache mit mir keine

        Aussage tätigen.








Rechtsanwältin Naumiuk ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sowie Mitglied im Verein der Koblenzer Strafverteidiger.

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